
NNordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat nichts gegen Eigenlob. „Aufpassen lohnt sich!“ sagte er diese Woche über den SMS-Dienst Twitter. Auf Wunsch Nordrhein-Westfalens – also von ihm selbst – schließe die Bundesregierung in ihren Hilfspaketen “endlich eine Justizlücke”.
„Haushalte mit Öl-, Pellet- oder Flüssiggasheizungen sollen nun auch entlastet werden“, schrieb er. Wie beim Gas sind auch hier die Preise stark gestiegen. Dass diese Erleichterung nun kommt, sei eine gute Nachricht „für Millionen Menschen“.
Diese Worte dürften Wüst und all die anderen Politiker einholen, die diese Woche für die beschlossene Regelung für Heizöl- und Pelletskunden ausschweifend gefeiert haben.
Kunden sollten nicht zu viel Geld vom Staat erwarten
Schon die Behauptung, es habe zuvor eine „Eigenkapitallücke“ zwischen den verschiedenen Energiekunden gegeben, war gewagt.
Dass „Millionen von Menschen“ davon profitieren, wird schwer aufrechtzuerhalten sein. Wenn Sie in diesem Jahr Ihren Heizöltank oder Pellettank gefüllt haben, erwarten Sie nicht zu viel Geld vom Staat. Viele bekommen sogar gar nichts.
Wie liberal die Politik in diesen Zeiten ist, zeigt die Entstehungsgeschichte des sogenannten Staufonds für die Haushalte, die mit „netzunabhängigen Brennstoffen“ wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas heizen. Schnell wird nachgefragt, aufgeschrieben und entschieden – die Details werden dann später erledigt.
Es wurde beschlossen, dass die Haushalte rückwirkend für den Zeitraum 1. Januar bis 1. Dezember 2022 gelockert werden müssen. Die Obergrenze der Förderung soll bei 2000 Euro pro Jahr liegen Haushalt.
Voraussetzung sind mindestens doppelt so hohe Heizkosten wie im Vorjahr. Der Staat übernimmt 2021 80 Prozent des Betrags, der das Doppelte der Kosten übersteigt.
Es gibt eine Einschränkung: Es müssen mehr als 100 Euro sein. Aus dem Stabilisierungsfonds stehen maximal 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Lieber zu viel als zu wenig, versichert man in Regierungskreisen. Wenn auch im kommenden Jahr Hilfe benötigt wird, werden wir sehen, was noch möglich ist.
Erraten des beabsichtigten Referenzpreises
Jetzt wollen natürlich alle Nicht-Gas-Kunden wissen, wie viel sie in Euro und Cent bekommen. Aber das kann man noch nicht sagen. Neben dem Kaufpreis in diesem Jahr ist der Preis aus dem Vorjahr für die Berechnung maßgebend.
Um es nicht zu kompliziert zu machen, hatte der Gesetzgeber entschieden, dass für alle ein einheitlicher Wert verwendet werden sollte. „Als Referenzpreis gilt der Jahresdurchschnittswert des Vorjahres für den jeweiligen Brennstoff“, heißt es im Gesetz.
Nun soll es für die relevanten Brennstoffe nur noch diesen „Jahresdurchschnittswert aus dem Vorjahr“ geben. Sie hat laut Statistischem Bundesamt einen solchen Richtwert für Heizöl, nicht aber für Pellets und Flüssiggas.
Der Referenzpreis ist noch nicht geklärt, mittlerweile wird er aus den Fraktionen der Ampelparteien kleinlaut. Der Punkt sollte nun erst in wenigen Wochen in einer eigenen Landesverordnung geklärt werden. Je nach Region sind noch unterschiedliche Richtpreise möglich.
Ein Blick auf die deutschlandweiten Heizölzahlen des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass es zumindest beim Hauptbrennstoff neben Gas nicht viel geben wird.
Ein Kunde muss in der absoluten Hochphase im März, kurz nach Kriegsbeginn in der Ukraine, oder mitten im Sommer vollgetankt sein, um auf eine nennenswerte Subvention des Staates hoffen zu können. Auch der Oktober als Einkaufsmonat könnte etwas bringen.
Nur in vier von elf Monaten lag der Preis über 120 Euro pro Liter
Konkret in Zahlen: Der von den Statistikern gemeldete Durchschnittswert für 2021 liegt bei 60,02 Euro für 100 Liter. Der Preis der Jahresrechnung muss wegen der erforderlichen Verdopplung mehr als 120 Euro betragen, um überhaupt entlastet zu werden. Laut amtlicher Statistik war dies im Durchschnitt nur in vier der relevanten elf Monate des Jahres 2022 der Fall. Der Rekordwert stammt aus dem März mit 129,21 Euro pro Hektoliter.
Das schließt nicht aus, dass einzelne Kunden in einer Abrechnung höhere Literpreise bestätigen können – zwischendurch gab es immer wieder Preisspitzen. Doch die Durchschnittswerte aus Wiesbaden zeigen, dass dies nicht die Mehrheit der Heizölkunden sein wird.
Nichts zu meckern und keine Ungerechtigkeit gegenüber Gaskunden. Denn ab dem kommenden Jahr erhalten sie vom Staat nur noch 80 Prozent dessen, was über eine Verdopplung des Gaspreises gegenüber dem Vorjahr hinausgeht.